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Alle Infos über das Thema Öl-Heizung

Darf man noch eine Ölheizung einbauen? Was ist der aktuelle Stand?

Nein. Es gibt kein generelles Verbot von Ölheizungen.

Bestehende Anlagen dürfen weiterhin betrieben werden. Bis Ende 2023 dürfen Ölheizungen weiterhin eingebaut und in Betrieb genommen werden.

Ab 2024 ist der Einbau von neuen Ölkesseln jedoch nicht mehr überall erlaubt.

 

Dürfen Ölheizungen ab 2024 grundsätzlich nicht mehr eingebaut werden?

Jein. Das Verbot ist zwar flächendeckend, dennoch gibt es weitere Ausnahmen. Ausgenommen vom Verbot sind Gebäude, in denen keine alternative Wärmeerzeugung möglich ist, beispielsweise in Regionen ohne flächendeckend Gasversorgung.

 

Austauschpflicht gemäß GEG

Neben dem Hochwasserschutzgesetz gibt es noch das Gebäudeenergiegesetz GEG, das in §72 ‚Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen‘ den Einsatz einer Ölheizung auch außerhalb der Hochwassergebiete regelt. So dürfen neben Ölheizungen auch veraltete Gasheizungen unter bestimmten Bedingungen nicht mehr betrieben werden. Entscheidend dabei sind die verwendete Heiztechnik und das Datum der Inbetriebnahme.

 

Kessel über 30 Jahre müssen ausgetauscht werden

Moderne Heizkessel arbeiten effizienter als veraltete, indem sie den zugeführten Brennstoff nahezu verlustfrei in Wärme umwandeln. Das entlastet insbesondere das Klima. Daher müssen Anlagenbesitzer ihre Ölheizung ersetzen, wenn es sich dabei um einen:

  • Konstanttemperaturkessel handelt und

  • der seit mehr als 30 Jahren in Betrieb ist

 

GEG sieht zahlreiche Ausnahmen vor

Wie im Hochwasserschutzgesetz sind auch im GEG Ausnahmen geregelt. So gilt die Austauschpflicht für Ölheizung nicht, wenn es sich dabei um einen Niedertemperatur- oder Brennwertkessel handelt. Auch Geräte mit einer Heizleistung von weniger als vier und mehr als 400 Kilowatt sind von der Pflicht ausgenommen. 

Quelle: Austauschpflicht für Ölheizungen (viessmann.de)

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