Erbschaftssteuer
Allgemeines:
Sobald ein Erbe einen gewissen Freibetrag überschreitet, wir die sogenannte Erbschaftssteuer fällig. Als Erbe betrachtet man hier unter anderem Geld, Immobilien oder auch ein Unternehmen. Wie hoch die Erbschaftssteuer ausfällt, hängt dabei von der Höhe des Freibetrages sowie vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser ab.
In Deutschland ist die Erbschaftssteuer im Erbschaftssteuergesetz zusammen mit der Schenkungssteuer geregelt.
In der folgenden Tabelle sind die Freibeträge mit dem jeweiligen Verwandtschaftsgrad aufgeführt.
Bei Immobilien:
Wenn eine Immobilie vererbt wird, richtet sich die Erbschaftssteuer nach dem Verkehrswert anhand des Vergleichswertverfahren. Es wird also der ursprüngliche Kaufpreis der Immobilie außer Acht gelassen. Somit werden mit steigenden Immobilienpreisen, mehr Steuern fällig.
Unter folgenden Voraussetzungen ist man nicht von Erbschaftssteuer betroffen:
- Es handelt sich um ein Familienheim, welches der Erblasser selbst bewohnt hat &
- Die Immobilie wird an den Ehepartner oder die Kinder vererbt &
- Die Erben müssen innerhalb eines halben Jahres in die Immobilie einziehen &
- Mindestens 10 Jahre lang bewohnen &
- Die Wohnfläche der Immobilie darf maximal 200m² betragen (gilt nicht für Ehepartner)
Wenn all diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird keine Erbschaftssteuer fällig.