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Spekulationssteuer

Die Spekulationssteuer im Immobilienbereich dient dazu, kurzfristige Spekulationen einzudämmen und langfristige Investitionen zu fördern. Durch die Besteuerung von Gewinnen aus Immobilienverkäufen innerhalb einer bestimmten Frist werden Anreize für schnelle Transaktionen reduziert. Dies trägt zur Stabilität des Immobilienmarktes bei und lenkt Investoren in Richtung nachhaltiger Projekte. Dennoch müssen Marktverzerrungen und Verwaltungsaufwand berücksichtigt werden, um die gewünschten Effekte zu erzielen.

 

Spekulationssteuer bei eigengenutzten Immobilien:

 

Hier beträgt die Spekulationsfrist 3 Jahre. Dabei zählen schon angebrochene Kalenderjahre.

Beispiel:

Im November 2021 wird die Immobilie erworben (Eigentumsübergang). Ab Januar ist der Verkauf des Objekts von der Spekulationssteuer befreit. Während diesen 15 Monaten muss die Immobilie von den eingetragenen Eigentümern ständig bewohnt werden (Als Hauptwohnsitz gemeldet).             Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, wird eine Spekulationssteuer auf den erzielten Gewinn fällig.

 

Spekulationssteuer bei vermieteten Immobilien/Kapitalanlagen:

 

Hier beträgt die Spekulationsfirst exakt 10 Jahre.

Beispiel:

Am 02. Juli 2013 wird die Immobilie erworben (Eigentumsübergang) und vermietet. Ab dem 02. Juli 2023 ist der Gewinn beim Verkauf steuerfrei und es fällt keine Spekulationssteuer an.

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